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   VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731   

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https://dejure.org/2023,15396
VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731 (https://dejure.org/2023,15396)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.06.2023 - 15 CS 23.731 (https://dejure.org/2023,15396)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 2023 - 15 CS 23.731 (https://dejure.org/2023,15396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 48; BayBO Art. 68 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Rücknahme einer fingierten Baugenehmigung

  • rewis.io

    Rücknahme einer fingierten Baugenehmigung, Anordnung der sofortigen Vollziehung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.07.2020 - 2 M 48/20

    Rücknahme eines baurechtlichen Fiktionszeugnisses

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731
    Zudem verhindert die sofort vollziehbare Rücknahmeentscheidung der fingierten Baugenehmigung den Eintritt vollendeter Tatsachen durch eine mögliche Errichtung des Vorhabens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens und damit erhebliche finanzielle und baurechtlich schwer rückgängig zu machende Folgen (vgl. SächsOVG, B.v. 28.7.2020 - 2 M 48/20 - juris Rn. 23; OVG MV, B.v. 6.2.2008 - 3 M 200/07 - juris Rn. 10).

    Unter Berücksichtigung des bereits im Rahmen des besonderen Vollzugsinteresses angeführten Aspekts einer Verhinderung vollendeter Tatsachen (vgl. SächsOVG, B.v. 28.7.2020 - 2 M 48/20 - juris Rn. 23; OVG MV, B.v. 6.2.2008 - 3 M 200/07 - juris Rn. 10), ist den Interessen der Antragstellerin, insbesondere von der fingierten Baugenehmigung Gebrauch zu machen, gegenüber den öffentlichen Interessen hier kein Vorrang einzuräumen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 200/07

    Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung: Zulässigkeit einer aufschiebend

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731
    Zudem verhindert die sofort vollziehbare Rücknahmeentscheidung der fingierten Baugenehmigung den Eintritt vollendeter Tatsachen durch eine mögliche Errichtung des Vorhabens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens und damit erhebliche finanzielle und baurechtlich schwer rückgängig zu machende Folgen (vgl. SächsOVG, B.v. 28.7.2020 - 2 M 48/20 - juris Rn. 23; OVG MV, B.v. 6.2.2008 - 3 M 200/07 - juris Rn. 10).

    Unter Berücksichtigung des bereits im Rahmen des besonderen Vollzugsinteresses angeführten Aspekts einer Verhinderung vollendeter Tatsachen (vgl. SächsOVG, B.v. 28.7.2020 - 2 M 48/20 - juris Rn. 23; OVG MV, B.v. 6.2.2008 - 3 M 200/07 - juris Rn. 10), ist den Interessen der Antragstellerin, insbesondere von der fingierten Baugenehmigung Gebrauch zu machen, gegenüber den öffentlichen Interessen hier kein Vorrang einzuräumen.

  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731
    An dieses Begründungserfordernis sind jedoch inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 20).

    Eine Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit oder Tragfähigkeit dieser Begründung des Sofortvollzugs erfolgt dabei im Rahmen dieser formellen Prüfung nicht (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 9 ZB 16.391

    Rücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731
    Da es sich bei der Baugenehmigung nicht um einen Geldleistungsbescheid handelt, sind allerdings keine über Art. 48 Abs. 1 BayVwVfG hinausgehenden Tatbestandsmerkmale für die Rücknahmeentscheidung zu beachten (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2017 - 9 ZB 16.391 - juris Rn. 17) und dementsprechend Erwägungen gem. Art. 48 Abs. 2 BayVwVfG nicht einschlägig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1996 - 25 A 1950/96

    Zuwendungsbescheid; Stiftung ; Wohlfahrtspflege; Vergaberichtlinien;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731
    Zwar kann eine Ermessensentscheidung bei mehreren Rechtswidrigkeitsgründen in Bezug auf Vertrauensausschlussgründe rechtswidrig sein (vgl. Müller in Bader/Ronellenfitsch, Beck'scher Online-Kommentar VwVfG, Stand 1.10.2022, § 48 Rn. 39; OVG NW, U.v. 25.11.1996 - 25 A 1950/96 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731
    Fehlt es hieran, so liegt das Grundstück zwar geographisch, nicht jedoch auch im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB "innerhalb" eines Bebauungszusammenhangs (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris Rn. 11, 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731
    Maßgeblich sind die konkreten örtlichen Verhältnisse und deren Würdigung (BVerwG, B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - juris Rn. 7); die Annahme eines Bebauungszusammenhangs im Einzelfall ist stets das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 17.5.2022 - 15 ZB 22.832 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17

    Abgrenzung von Einfügen; Abgrenzungskriterien; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731
    Maßgeblich sind die konkreten örtlichen Verhältnisse und deren Würdigung (BVerwG, B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - juris Rn. 7); die Annahme eines Bebauungszusammenhangs im Einzelfall ist stets das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 17.5.2022 - 15 ZB 22.832 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828

    Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Beurteilung des Maßes der baulichen Nutzung regelmäßig kleinräumiger ausgerichtet ist als die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Art der baulichen Nutzung bzw. des Gebietscharakters (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731
    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05

    Mädlerpassage bleibt uneingeschränkt zugänglich

  • BVerwG, 11.08.2004 - 4 B 55.04

    Inhalt und Ausprägung des "Erfordernisses einer förmlichen Planung" als

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533

    Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 15 CS 22.1998

    Anordnung der Unterlassung des Baubeginns - Baugenehmigungsfiktion

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007

    Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung

  • VGH Bayern, 17.05.2022 - 15 ZB 22.832

    Baugenehmigung für Gabionenwand und Geländeauffüllung im Außenbereich

  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 15 CS 12.130

    Nutzungsuntersagung

  • VG Regensburg, 22.08.2022 - RO 7 S 22.1939

    Eilantrag gegen für sofort vollziehbar erklärtes Baubeginnsverbot, Entsprechende

  • VGH Bayern, 07.08.2023 - 15 CS 23.1179

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung wegen Verletzung des

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BayVGH, B.v. 16.6.2023 - 15 CS 23.731 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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